Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B-Leistungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen PrimeSicht, Hauptstraße 151, 10827 Berlin, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Stiehl, nachfolgend „Auftragnehmer" genannt, und ihren Kunden.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn PrimeSicht ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1 PrimeSicht erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Strategie, Webdesign, Website-Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung, Generative Engine Optimization, KI-Sichtbarkeit, Content, technische Optimierung, Conversion-Optimierung, Analyse, Beratung und laufende Betreuung.
2.2 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung.
2.3 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.
2.4 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
3.2 Hierzu können insbesondere Texte, Logos, Bilder, Markenrichtlinien, technische Zugangsdaten, Hosting-Zugänge, Domainzugänge, Analysezugänge sowie Zugänge zu Content-Management-, Suchmaschinen- und Marketingplattformen gehören.
3.3 Der Kunde gewährleistet, dass die bereitgestellten Inhalte und Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt PrimeSicht von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Anweisungen beruhen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
3.4 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zulasten von PrimeSicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen. Erforderlicher Zusatzaufwand kann nach vorheriger Mitteilung gesondert berechnet werden.
4. Leistungserbringung und Änderungen
4.1 PrimeSicht erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, wird eine fachgerechte Dienst- oder Werkleistung, jedoch kein konkreter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
4.2 PrimeSicht darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen. PrimeSicht bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
4.3 Technisch oder gestalterisch gleichwertige Änderungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
4.4 Leistungen, die aufgrund neuer Kundenwünsche, nachträglich geänderter Vorgaben oder zusätzlicher Korrekturschleifen erforderlich werden, können nach Aufwand gesondert berechnet werden.
5. Freigaben, Korrekturen und Abnahme
5.1 Der Kunde prüft ihm vorgelegte Entwürfe, Zwischenstände und Leistungen zeitnah und teilt Änderungswünsche gebündelt mit.
5.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind zwei angemessene Korrekturschleifen je vereinbartem Entwurfsabschnitt im Angebotspreis enthalten. Grundlegende Konzeptänderungen oder weitere Korrekturschleifen können gesondert berechnet werden.
5.3 Abnahmefähige Leistungen sind vom Kunden nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
5.4 Setzt PrimeSicht dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt die Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen als abgenommen.
6. Termine und Verzögerungen
6.1 Termine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Fristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Mitwirkungen, Inhalte und vereinbarte Vorauszahlungen vollständig vorliegen.
6.3 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von PrimeSicht, insbesondere Ausfälle von Hosting-, Suchmaschinen-, KI-, Software- oder Infrastrukturanbietern, verlängern betroffene Fristen angemessen.
7. Vergütung und Zahlung
7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
7.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7.3 PrimeSicht kann angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen verlangen. Bei laufenden Leistungen kann die Vergütung monatlich im Voraus berechnet werden.
7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. PrimeSicht kann die weitere Leistung nach erfolgloser Mahnung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen.
7.5 Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Gesetzliche Gegenrechte des Kunden bei Mängeln aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
8. Laufende Betreuung
8.1 Laufende SEO-, GEO-, Content-, Wartungs- oder Optimierungsleistungen werden für die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen.
8.2 Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, kann eine laufende Betreuung von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
8.3 Bis zum Vertragsende angefallene Vergütungen bleiben geschuldet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. SEO, GEO und Dienste Dritter
9.1 PrimeSicht schuldet bei SEO-, GEO-, Content- und Sichtbarkeitsleistungen die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Indexierung, Besucherzahl, Anzahl von Anfragen oder einen bestimmten Umsatz.
9.2 Es wird insbesondere nicht garantiert, dass eine Website durch Google, ChatGPT, Perplexity, Gemini oder andere Suchmaschinen und KI-Systeme indexiert, erwähnt, zitiert oder empfohlen wird.
9.3 Algorithmen, Datenquellen, Darstellungen, Schnittstellen und Richtlinien von Drittanbietern können jederzeit geändert werden und liegen außerhalb des Einflussbereichs von PrimeSicht. Daraus entstehende Veränderungen stellen keinen Mangel dar, soweit PrimeSicht ihre vertraglichen Pflichten fachgerecht erfüllt hat.
9.4 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seines Angebots, seiner Aussagen und der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. PrimeSicht erbringt ohne gesonderte Vereinbarung keine Rechts-, Steuer- oder regulatorische Beratung.
10. Rechte an Arbeitsergebnissen
10.1 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche übertragbaren Nutzungsrechte an den von PrimeSicht erstellten Arbeitsergebnissen bei PrimeSicht.
10.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot bestimmten Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält er die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen, einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte.
10.3 Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, Methoden, Vorlagen, Bibliotheken, Standardkomponenten, Know-how und internen Prozessen verbleiben bei PrimeSicht. Soweit solche Bestandteile für die Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlich sind, erhält der Kunde ein entsprechendes Nutzungsrecht für den Vertragszweck.
10.4 Rechte Dritter, insbesondere an Schriften, Bildern, Plugins, Software, Stockmaterial oder Plattformen, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
10.5 Offene Arbeitsdateien, Rohdateien und interne Entwürfe sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Referenznennung
PrimeSicht darf den Namen und das Logo des Kunden sowie öffentlich zugängliche Arbeitsergebnisse als Referenz verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Grund in Textform widerspricht oder Vertraulichkeit vereinbart wurde.
12. Gewährleistung
12.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam abweichend geregelt ist.
12.2 Der Kunde hat erkennbare Mängel nachvollziehbar zu beschreiben und PrimeSicht eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.
12.3 Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden, ungeeignete Fremdsysteme, fehlende Updates, Drittanbieter, höhere Gewalt oder eine vertragswidrige Nutzung verursacht wurden.
13. Haftung
13.1 PrimeSicht haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PrimeSicht.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
14.2 Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit PrimeSicht personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung erforderlichenfalls einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
15. Vertragsbeendigung und Herausgabe
15.1 Nach Vertragsende stellt PrimeSicht die vertraglich geschuldeten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnisse in der vereinbarten Form bereit.
15.2 Die Herausgabe von Zugängen, Daten oder Dateien setzt voraus, dass der Kunde zur Nutzung berechtigt ist und keine offenen fälligen Forderungen im Zusammenhang mit den betreffenden Leistungen bestehen, soweit ein Zurückbehaltungsrecht gesetzlich zulässig ist.
15.3 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und das Recht zur Aufbewahrung von Unterlagen zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
16.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
16.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
